Vergesellschaftung von Wohnungen

Artikel vom 30.04.2022, 11:47 Uhr.

Ausweg aus der Wohnungsnot?

 

Immer mehr Mietwohnungen im öffentlich finanzierten Wohnungsbestand verschwinden, weil sie an private Wohnungsbauunternehmen verkauft werden. Wohnungen mit Sozialbindung werden privatisiert. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich. Die Folge kann sein, dass die Grundmieten immer mehr steigen.

So das Fazit eines Vortrages, den Schriftführer Armin Gläsel innerhalb des 34. Stammtisches beim Regio-Mark e.V. gehalten hat. Speziell in Berlin hat sich eine Volksinitiative gegründet, deren Ziel es ist, speziell Mietwohnungen zu vergesellschaften. Die Wohnungen sollen durch diese Maßnahme aus dem privatwirtschaftlich organisierten Wohnungsbestand herausgenommen werden. Dies betrifft ca. 12% des derzeitigen Bestandes an Mietwohnungen in Berlin. Diese Wohnungen sollen Mietern vorbehalten sein, die sich die Mieten innerhalb des frei finanzierten Wohnungsmarktes nicht mehr leisten können. Nach den Vorstellungen der Volksinitiative sollen die Wohnungen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden.

Dies ist rechtlich möglich, so der Referent. Das Grundgesetz sieht eine solche Möglichkeit vor. Allerdings lässt das Grundgesetz offen, in welcher gesellschaftlichen Form dies geschehen kann.

Einige Juristen sehen in einen solchen Prozess den ersten Schritt hin zu einer Planwirtschaft. Dies sei das letzte Mittel, das Wohnungsproblem zu lösen. Das Modell des Volkseigentums, wie es innerhalb der ehemaligen DDR vorherrschte, lehnen die Experten ab.

Das ärmere Bevölkerungsgruppen speziell in Ballungsräumen Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnungsraum zu finden, liegt daran, dass dort Grund und Boden entsprechend knapp und deswegen auch teuer sind. Dann sind in den letzten Jahren die Mietnebenkosten wie Steuern, Abgaben und Ausgaben bspw. für Heizung und Strom derart gestiegen, dass sie für die ärmeren Bevölkerungsgruppen schlichtweg unbezahlbar sind.

Was also tun? Die Diskussion innerhalb des Stammtisches zeigte auf, dass Kommunen in Form eines Erbaurechtes mehr Flächen für den Bau von Sozialwohnungen ausweisen und zur Verfügung stellen sollten. Durch diese Maßnahme ist es möglich, preisgünstige Wohnungen zu errichten und zu bewirtschaften. Außerdem sollten mehr Genossenschaften gegründet werden. Die Genossen sind gleichzeitig Eigentümer und Mieter. Sie sind ebenfalls für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Dann könnten auch größere Einheiten gegründet und finanziert werden. Innerhalb von Genossenschaften könnten die Mitglieder wohnen und arbeiten. Weniger Stellplätze für Kraftfahrzeuge würden benötigt. Dies würde dann auch das Verkehrsaufkommen verringern. Dies hätte positive ökologische und soziale Auswirkungen.


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